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- Veröffentlicht: Freitag, 03. Februar 2017 14:58

Neue Hinweispflichten für Unternehmer - Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG)
Unternehmer werden ab dem 01.02.2017 in Zukunft dazu Stellung nehmen müssen, ob Sie an Schlichtungsverfahren teilnehmen wollen. Es kann erforderlich werden, dass der Unternehmer das Impressum auf seiner Homepage und seine allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anpasst, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Ziel der neuen Regelung soll sein, Verbrauchern eine einfache und kostengünstige Möglichkeit der außergerichtlichen Beilegung inländischer und grenzüberschreitender Streitigkeiten mit Unternehmern aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen zu ermöglichen.